BFW-Gutachten zum Gebäudetyp E

Einen Weg ebnen für das einfache Bauen in allen Bundesländern

Die Ampelregierung hatte einen Gesetzentwurf für einen Gebäudetyp E vorgelegt; die neue Bundesregierung will den Entwurf für einfaches Bauen laut Koalitionsvertrag in Kraft setzen. Nun hat der BFW ein Rechtsgutachten vorgelegt, das die gesetzliche Integration in allen 16 Landesbauordnungen unterstützen soll.

Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbandes freier Wohnungs- und Immobilienunternehmen: "Wir wollen nicht zum Mond fliegen". Foto: BFW/ Weilong Hao
Dirk Salewski, Präsident des Bundesverbandes freier Wohnungs- und Immobilienunternehmen: "Wir wollen nicht zum Mond fliegen". Foto: BFW/ Weilong Hao

Das Gutachten des Rechtsexperten Michael Halstenberg beruhe auf der Diskussion zum Gebäudetyp E der vergangenen drei Jahre und habe praktische, flankierende Handlungsvorschläge formuliert, die konkret auf den aktuellen Koalitionsvertrag Bezug nehmen.

„Wir wollen nicht zum Mond fliegen. Wir wollen nur warm, trocken und sicher wohnen. Das BFW-Gutachten liefert dazu die rechtlichen Koordinaten, die es der neuen Bunderegierung ermöglicht, den nötigen Erfolg beim Bauen und Wohnen für die Bürgerinnen und Bürger und die vielen Unternehmen zu erzielen“, betont BFW-Präsident Dirk Salewski in Berlin. Das Gutachten zeige, wie überhöhte baukostensteigernde Standards einfach und rechtssicher vermieden werden können. Zugelassen wird insbesondere eine technisch gleichwertige Ausführung, auch wenn sie von technischen Regelwerken abweicht. Die bauordnungsrechtlichen Mindeststandards sollen auch im Zivilrecht grundsätzlich ausreichend sein, sofern die Parteien nichts anderes vertraglich vereinbaren. 

Damit führe die gesetzliche Umsetzung des Gebäudetyp-E Prinzips zu einem Systemwechsel, der kostengünstigeres Bauen ermöglicht“, betont Rechtsexperte Michael Halstenberg.

Regelungsvorschläge zum kostengünstigen Bauen

Um den Gebäudetyp E zivilrechtlich zu ermöglichen, soll nach dem Koalitionsvertrag eine gesetzliche Verknüpfung mit den technischen Baubestimmungen der Länder vorgenommen werden. Das Abweichen von den anerkannten Regeln der Technik soll künftig keinen Mangel mehr darstellen. Nun geht es darum, den Koalitionsvertrag gesetzlich umzusetzen. Hierfür hat Rechtsanwalt Michael Halstenberg, Ministerialdirektor a.D. konzeptionelle Regelungs- und Verfahrensvorschläge erarbeitet. Alternative technische Lösungen im Vergleich zu DIN-Normen und anderen technischen Regelwerken werden dadurch erleichtert. Initiativen der Bundesländer, wie der Regelstandard Schleswig-Holstein oder der Hamburg-Standard könnten durch die bundesgesetzlichen Regelungs- und Verfahrensvorschläge flankiert werden. Die rechtssichere Umsetzung werde bundesweit gestärkt. Verträge mit Verbrauchern würden in den gesetzlichen Anwendungsbereich einbezogen ohne die Rechte der Verbraucher zu beeinträchtigen.

Es gehe um die Vermeidung der bauvertraglichen Fixierung von technischen Regelwerken, um einfaches und kostengünstiges Bauen rechtssicher zu ermöglichen. Die Regelungsvorschläge für § 633 BGB lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Gleichwertige technische Lösungen ermöglichen. Eine Abweichung von DIN-Normen und anderen technischen Regelwerken ist kein Sachmangel, wenn die Eignung durch eine technisch gleichwertige Ausführung gewährleistet ist.

Bauordnungsrecht als Grundlage für den Bauvertrag. Die Mindeststandards aus dem Bauordnungsrecht sind auch im Zivilrecht ausreichend, sofern die Parteien dies vertraglich vereinbaren. Für die Wirksamkeit der Vereinbarung ist der Hinweis ausreichend, dass die Ausführung die übliche Beschaffenheit unterschreiten kann. Eine weitreichende Aufklärung des Auftraggebers oder Käufers entfällt.

Korrektur der rechtlichen Vermutung, wonach technische Regelwerke anerkannte Regeln der Technik sind. Vereinbaren Parteien ausdrücklich einen bestimmten technischen Standard, zum Beispiel die anerkannten Regeln der Technik, besteht keine rechtliche Vermutung, dass aktuelle technische Regelwerke anerkannte Regeln der Technik sind. Damit wird die Rechtsprechung korrigiert, die bisher vielfach von einer solchen „tatsächlichen Vermutung“ ausgeht.

VOB/B ohne anerkannte Regeln der Technik vereinbaren. In der Praxis wird vielfach die VOB/B vereinbart und damit auch die Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik. Daher soll die VOB/B geändert werden, damit die anerkannten Regeln der Technik nicht wieder automatisch mitvereinbart werden.

Bauordnungsrecht wirtschaftlich tragfähig gestalten. Bevor neue DIN-Normen und andere technischer Regelwerke als technische Baubestimmungen in den Landesbauordnungen eingeführt werden, müssen die Länder stets eine Kostenfolgeabschätzung mit Aufwand-Nutzen-Analyse durchführen. Kostensteigerungen müssen durch den zu erwartenden Sicherheitsgewinn gerechtfertigt sein (wirtschaftliche Verhältnismäßigkeit).

Einfaches Bauen bundesweit fördern. Die Einführung von Hamburg-Standard und Regelstandard Schleswig-Holstein sollte über die Förderbestimmungen des sozialen Wohnungsbaus auch in den anderen Bundesländern geprüft werden. Die Fördermittel des Bundes sollten von den Ländern auch für Projekte eingesetzt werden können, die einen abgesenkten Bau-/Regelstandard im sozialen Wohnungsbau vorsehen.

Sicherheitsstandards kostenoptimal definieren. Die bauordnungsrechtlichen Sicherheitsstandards der technischen Gebäudeausrüstung sind auf ein kostenoptimales Kosten- /Nutzenniveau auszurichten.

Erstellung und Abfassung Technischer Regelwerke verbessern. Normen müssen erkennen lassen, dass ihre Anwendung freiwillig ist und kein verbindliches bauliches Mindestniveau definieren. Die Transparenz der Normungsprozesse ist zu erhöhen.

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
Das Gesetz und die Rechtsprechung enthalten eine Vielzahl von formellen und materiellen Voraussetzungen für eine wirksame Modernisierungsankündigung. Werden diese Anforderungen vom Vermieter nicht eingehalten, müssen die Mieter die Modernisierungsmaßnahmen nicht...
Printer Friendly, PDF & Email
15.12.2023
BID hat Rechtsgutachten bestellt
Ein Rechtgutachten im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschland (BID) kommt zu dem Ergebnis, dass die Absenkung technischer Anforderungen ohne nennenswerte Einschränkung...
12.8.2024
Baunormen
Wer in Zukunft ohne den Ballast Hunderter Normen einfacher und damit kostengünstiger bauen möchte, der soll das ohne das Risiko von Regressforderungen tun können. Das Bundesjustizministerium hat einen...
2.2.2024
Bauherrenschutzbund warnt
Verbände der Immobilienwirtschaft drängen das Bundesjustizministerium zu einer Lockerung von Bauvorschriften, um den Wohnungsbau kostengünstiger zu machen. Der Bauherrenschutzbund sieht die „Gefahr...
20.11.2025
Die Bundesregierung will Bauen in Deutschland einfacher, günstiger und schneller machen. Dabei setzt sie auch auf den Gebäudetyp E. Damit können Bauwillige auf zahlreiche Baustandards verzichten, die...
21.5.2025
Alle wollen weniger Bürokratie
Das DIN-Institut hat seinen Entwurf für einen „Gebäude-TÜV“ zurückgezogen. Der politische Gegenwind, der dem Normungswesen derzeit entgegenbläst, war offenbar zu stark. Während Bund und Länder nach...
26.3.2025
Neue Norm für Verkehrssicherheitsprüfung
Die deutsche Normengläubigkeit bekommt in der Bau- und Immobilienwirtschaft derzeit Risse. Das DIN-Institut sieht sich zu öffentlichen Erklärungen genötigt. Jetzt gibt es massive Kritik am „Gebäude...