Rechtliche Grundlage für Gebäudetyp E gefordert
Die Verbände unterbreiteten einen Vorschlag, wie sich der Gebäudetyp E schnell, rechtssicher und ohne neue Bürokratie umsetzen lässt. Ziel ist es, einfaches, innovatives und kostengünstiges Bauen als „das neue Normal“ zu etablieren. Dabei soll es keine Abstriche bei Sicherheit oder Gesundheitsschutz geben und keinen neuen Vertragstypus.
An rechtlichen Standards der Länder orientieren
Damit einfaches, innovatives und kostengünstiges Bauen zum neuen Normal werden kann, sei eine schlanke gesetzliche Regelung erforderlich, machten die Verbände deutlich. Maßstab sollte künftig der bauordnungsrechtliche Standard sein, den die Länder bereits als sicher und ausreichend festgelegt haben. Das schaffe Rechtssicherheit für alle Beteiligten und ermögliche mehr bezahlbaren Wohnraum, ohne neue Bürokratie, zusätzliche Normenkataloge oder weitere Regelungssysteme aufzubauen, so die Verbände weiter.
Bis zu 25 Prozent günstiger bauen
Mit dem Gebäudetyp E können Baukosten nach Einschätzung der Verbände um bis zu 25 Prozent sinken,. Derzeit lägen die durchschnittlichen Bauwerkskosten bei rund 4.500 Euro pro Quadratmeter. Das führe zu Mieten von mindestens 20 Euro pro Quadratmeter, gaben die Verbände zu bedenken. Diesen Teufelskreis könne der Gebäudetyp E durchbrechen. Er ermögliche die generelle rechtssichere Anwendung im frei finanzierten und geförderten Wohnungsbau, hieß es.











