Start Gebäudetyp-E: Positives Signal für die Bau- und Wohnungswirtschaft

Die Bundesregierung will Bauen in Deutschland einfacher, günstiger und schneller machen. Dabei setzt sie auch auf den Gebäudetyp E. Damit  können Bauwillige auf zahlreiche Baustandards verzichten, die gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben sind. Dadurch soll das Bauen schneller und kostengünstiger werden. Mehr zum Eckpunktepapier des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) und des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)... 

Bayern hatte als erstes Bundesland im Sommer 2023 das einfache Bauen gemäß Gebäudetyp E in die Bauordnung aufgenommen. Die Joseph-Stiftung gehört zu den ersten Wohnungsunternehmen, die beim Bauen von den gewohnten Standards abgewichen war, um Kosten zu sparen. In Bamberg entstanden kompakte Reihenhäuser. Bild: Joseph-Stiftung
Bayern hatte als erstes Bundesland im Sommer 2023 das einfache Bauen gemäß Gebäudetyp E in die Bauordnung aufgenommen. Die Joseph-Stiftung gehört zu den ersten Wohnungsunternehmen, die beim Bauen von den gewohnten Standards abgewichen war, um Kosten zu sparen. In Bamberg entstanden kompakte Reihenhäuser. Bild: Joseph-Stiftung

Zukünftig soll es für Vertragsparteien einfach und rechtssicher möglich sein, einen Gebäudetyp E zu vereinbaren. Zugleich soll der Gebäudetyp E in der Praxis etabliert werden. Das sieht ein Eckpunktepapier vor, das die beiden Ministerien am 20. November vorgelegt haben.

Derzeit muss die Baupraxis einen hohen Baustandard und zahlreiche anerkannte Regeln der Technik einhalten, wenn nicht Gegenteiliges gesondert vereinbart wird. Das kann dazu führen, dass eine Planung und Bauausführung gewählt wird, die über den eigentlichen Bedarf hinausgeht. Hier setzt der Gebäudetyp E an: Ist zum Beispiel bei den Fenstern die Dreifachverglasung oder im Badezimmer der Handtuchheizkörper zusätzlich zur Fußbodenheizung nicht erforderlich, soll hier künftig eingespart werden können.

Der Gebäudetyp E steht für einfaches bedarfsgerechtes Bauen

Zumeist werden mit diesem Schlagwort Neubauprojekte bezeichnet, bei denen durch einfaches und innovatives Bauen Kosteneinsparungen erzielt werden, ohne dass dabei die Wohnqualität leidet. Das kann beispielsweise die Konstruktion und Technik betreffen, aber auch den Verzicht auf Komfortstandards bei der Ausstattung bedeuten. Ein konkreter Gebäudetyp mit spezifizierten baulichen Eigenschaften ist hingegen nicht gemeint. Der Gebäudetyp E ist sowohl beim Neubau als auch beim Bauen im Gebäudebestand möglich.

Im Einzelnen sehen die Eckpunkte zum Gebäudetyp E Folgendes vor:

1. Schaffung eines Gebäudetyp-E-Vertrags

Es soll eine einfache und bürokratiearme Möglichkeit eröffnet werden, einen Gebäudetyp-E-Vertrag zu schließen. Der Vertrag soll ermöglichen, rechtssicher einfachere Baustandards zu vereinbaren. Dabei soll an die technischen Baubestimmungen der Länder angeknüpft werden. In den Bereichen, in denen die technischen Baubestimmungen der Länder keine Regelungen vorsehen, soll nur ein einfacher Standard geschuldet sein.

Eine Abweichung von den anerkannten Regeln der Technik soll nicht mehr stets zu einem Mangel führen. Der Verbraucherschutz soll dabei gewährleistet bleiben. Wenn die Bauparteien keinen Gebäudetyp-E-Vertrag schließen, bleibt es bei den üblichen Standards.

2. Etablierung des Gebäudetyps E in der Praxis

Der Gebäudetyp E soll in der Planungs- und Baupraxis etabliert werden. Dazu sollen die geplanten zivilrechtlichen Regelungen mit einer Vielzahl von Maßnahmen begleitet werden. Insbesondere sollen vorhandene Erkenntnisse nutzbar gemacht und das Wissen über den Gebäudetyp E noch weiter verbreitet werden. Beispielsweise sollen Ergebnisse bisheriger Pilotprojekte ausgewertet und der Fachöffentlichkeit zugänglich gemacht, und es soll eine Best-Practice-Sammlung, einschließlich Verträgen, erarbeitet werden.

In einem nächsten Schritt soll ein Austausch über die Eckpunkte mit Ländern, Fachkreisen und Verbänden stattfinden. Auf der Grundlage dieser Gespräche sollen anschließend praxistaugliche gesetzliche Regelungen zum Gebäudetyp-E-Vertrag erarbeitet werden.

Unter diesen Link finden Sie das Eckpunktepapier und ergänzende Beispiele für die Planung und Bauausführung.

Quelle: Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB)

Bestpractices Fachartikel der Zeitschrift IVV immobilien vermieten & verwalten:
Die Joseph-Stiftung geht in Bamberg mutig voran
Gebäudetyp „e“ - „Haus fast ohne Heizung“ vnghb

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan
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