Koalition einigt sich

Heizungsgesetz wird abgeschafft

Die führenden Vertreter der Regierungskoalition haben sich darauf verständigt, das Heizungsgesetz in seiner jetzigen Form abzuschaffen. Dazu hat die Koalition von CDU/CSU und SPD ein Infopapier veröffentlicht, in dem es mit erfrischender Klarheit heißt: Das Heizungsgesetz wird abgeschafft. Die bürokratischen und kleinteiligen Regelungen der mit der Novelle 2023 eingefügten §§ 71 – 71p sowie der § 72 des GEG werden gestrichen. Die pauschale Vorgabe eines Anteils von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien bei der Wärmeversorgung für alle Neu- und Bestandbauten entfällt. Auch Betriebsverbote für bestimmte Heizungsarten streichen wir.

In dem Papier heißt es weiter: Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz wird technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher. Dabei halten wir die Klimaziele im Blick, mit dem Ziel, dass neue Heizungen in Zukunft überwiegend CO2-frei betrieben werden. Das neue Gesetz wird keine Regelungen enthalten, die den Ausbau oder Wechsel bestehender funktionierender Heizungssysteme verpflichtend machen.

Eigentümer sollen entschieden

Beim Austausch der Heizung liegt die Entscheidung über die künftige Heizungsart bei den Eigentümern, die sich heute schon beim Heizungstausch überwiegend für eine Wärmepumpe oder Fernwärme entscheiden. Wir stärken ihre Entscheidungsfreiheit und Eigenverantwortung, denn die Eigentümer wissen am besten, was in ihren Heizungskeller passt. Wir werden im Gesetz einen technologieoffenen Katalog mit allen möglichen Heizungsoptionen nennen und eine Offenheit für Innovationen schaffen. Künftig können neben der Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Heizungsmodellen und Biomasseheizung weiterhin auch Gas- und Ölheizungen eingebaut werden. Voraussetzung ist, dass diese ab 1.1.2029 einen zunehmenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe nutzen („Bio-Treppe“).

Positive Reaktionen aus der Immobilienbranche

Die Abschaffung des Heizungsgesetz wird von Vertretern der Immobilienbranche bislang positiv aufgenommen. Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen, sagte zu den Eckpunkten der Novelle des Gebäudemodernisierungsgesetzes: 

"Versprochen und geliefert: Jeder Heizungstyp kann bei Bedarf mit maximaler Wahlfreiheit ersetzt werden. Und in Verbindung mit der Grüngasquote kann das Klimaziel gleichwohl erreichbar bleiben wenn die Ermöglichung zusätzlicher Grüngase beispielsweise aus der Ukraine auch im weiteren Verfahren groß gedacht wird. Damit wird eine der größten Verunsicherungen der vergangenen Jahre ausgeräumt. Wir begrüßen diese Technologieoffenheit und die größere Entscheidungsfreiheit der Eigentümer."

Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke sieht in der Abschaffung "kein Rückschritt beim Klimaschutz – im Gegenteil“. Er fügt hinzu: "Wenn ideologisch aufgeladene Vorgaben durch klare, erreichbare Ziele und verlässliche Rahmenbedingungen ersetzt werden, kann das dem Klimaschutz im Gebäudebestand einen neuen Schub geben." Entscheidend sei, dass Eigentümerinnen und Eigentümer wieder planen können und mit deutlich weniger Bürokratie konfrontiert werden. Warneke begrüßt ausdrücklich die Pflicht für Energieversorger, künftig für einen steigenden Grünanteil in Gas und Öl sorgen zu müssen.

Verlässliche Rahmenbedingungen statt Verunsicherung

Die Bedeutung verlässlicher untersteicht die Präsidentin des Zentralen Immobilien Ausschuss (ZIA, Iris Schöberl, ebenfalls. Sie sagt: "Es ist gut, dass die Phase der Verunsicherung endlich zu Ende geht. Die Immobilienwirtschaft kann nur dann wirksam in Klimaschutz und Dekarbonisierung investieren, wenn die Rahmenbedingungen klar sind und langfristig konstant bleiben."

 

Christian Veh

Christian Veh
Chefredakteur, IVV immobilien vermieten & verwalten
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