Verfassungsbeschwerde angekündigt

Bundestag verabschiedet neues GMG

Nun hat der Bundestag es also endlich verabschiedet: das Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG). Es soll das wenig geliebte Gebäudenergiegesetz ersetzen, das als Heizungsgesetz berühmt aber eben nicht populär wurde. Der Bundesrat hat dem Gesetz ebenfalls zugestimmt.

Ist das neue GMG tragfähig genug, um den Investionsstau bei Heizungen aufzulösen?Foto: Mario Hösel, stock.adobe.com
Ist das neue GMG tragfähig genug, um den Investionsstau bei Heizungen aufzulösen?Foto: Mario Hösel, stock.adobe.com

Bei der jetzt verabschiedeten Fassung macht vor allem die Technologieoffenheit den Unterschied aus, zu dem was bislang galt. Prinzipiell ist der Einbbau und Betrieb von Öl- und Gasheizungen nun weiterhin möglich. Die Brennstoffe, die man ihnen zuführt, sollen jedoch zunehmend grüner werden, also mehr Bio und weniger Fossil enthalten.

Gemischte Reaktionen

Die Resonanz auf die seit langem erwartete Verabschieduing des GMG fällt heterogen aus. Weitgehende Zustimmung lässt der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) erkennen. Er sieht in dem Gesetz verlässliche Leitplanken für den Gebäudebestand. VDIV-Geschäftsführer Martin Keßler sagte: „Der Bundestagsbeschluss ist vor allem deshalb ein gutes Signal, weil Eigentümer, Immobilienverwaltungen und Fachunternehmen nun endlich wieder wissen, woran sie sich ausrichten können. Für die Wärmewende im Gebäudebestand braucht es nicht immer neue politische Debatten, sondern belastbare Regeln, auf deren Grundlage geplant, beschlossen, finanziert und beauftragt werden kann.“

Das mit den Leitplanken sieht der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie ganz ähnlich. Deren Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller merkt jedoch an: "Mehr Technologieoffenheit und Flexibilität sind zwar richtig und geben Investitionen wieder mehr Spielraum, doch der entscheidende Test kommt erst noch: Ohne klare, verlässliche und praxistaugliche Regeln wird kein Bau-Turbo ausgelöst. Die Branche braucht Planungssicherheit – nicht neue Unsicherheiten in der Umsetzung."

Kritik an mangelhaftem Klimaschutz und Kostenverteilung

Beim GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen sieht man das Gesetz deutlich kritischer. Der Präsident des GdW Axel Gedaschko stellt fest: "Mit dem vorliegenden Gesetz wird die Chance verpasst, Klimaschutz im Gebäudebestand effizienter und bezahlbarer zu machen." Nach Ansicht des Verbandes bleibt es deutlich hinter den Anforderungen an eine praxistaugliche, wirtschaftliche und sozial ausgewogene Wärmewende zurück. Zentrale Punkte für machbaren Klimaschutz in Wohngebäuden fehlen: ein gebäudeübergreifender Flottenansatz, eine faire Verteilung der Energiekosten und der Abbau bürokratischer Pflichten.

Verfassungsbeschwerde in Vorbereitung

Gar nicht gut auf das GMG zu sprechen ist die Deutsche Umwelthilfe. In einer Presseerklärung heißt es: Statt auf wirksamen Klimaschutz wird auf teure sogenannte grüne Gase gesetzt und damit fossile Gasinfrastruktur weiter verfestigt. Das Gesetz widerspricht aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) den gesetzlichen Klimazielen. Sobald das Gesetz rechtsgültig ist, wird die DUH eine Verfassungsbeschwerde auf den Weg bringen. Die Bundesgschäftsführerin der DUH Barbara Metz ergänzt dazu: "Die Bundesregierung liefert die Menschen heute explodierenden Heizkosten und fossilen Abhängigkeiten aus – und steuert kommende Generationen in eine immer heißere und lebensfeindlichere Zukunft. Wir werden das nicht zulassen und die Einhaltung der Klimaziele vor dem Bundesverfassungsgericht durchsetzen.“

Christian Veh

Christian Veh
Chefredakteur IVV immobilien vermieten & verwalten
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