Heizungsindustrie wärmt sich an konjunkturellem Strohfeuer
Der Markt für Heizungen in Deutschland bewegt sich auch im dritten Quartal 2023 auf einem hohen Niveau. Das geht aus der Herbststatistik hervor, die der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) am 9. November vorgelegt hat. Darin weist der Spitzenverband bis einschließlich September dieses Jahres knapp über eine Million abgesetzte Wärmeerzeuger aus. Das entspreche einem Plus von 46 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Damit setzten die Hersteller erstmalig seit den 1990er-Jahren wieder über eine Million Heizungen ab.
Ein Rekord: 625.000 Gasheizungen in neun Monaten verkauft
Treiber dieser Entwicklung seien nach wie vor Wärmepumpen mit 295.500 abgesetzten Geräten und einem Plus von 86 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Gasbasierte Geräte trügen mit 625.000 abgesetzten Einheiten und einem Plus von 38 Prozent ebenfalls zum positiven Gesamtergebnis bei.
Den positiven Marktverlauf sieht der Verband jedoch als Momentaufnahme, bedingt durch Vorzieheffekte. So habe die langwierige und öffentlich geführte Debatte rund um das GEG dafür gesorgt, dass viele Hausbesitzer sich im Jahresverlauf für eine Heizungsmodernisierung entschieden haben, um den Anforderungen des GEG zuvorzukommen. Diese Dynamik schwäche sich jedoch zunehmend ab. Noch zum Halbjahr lag das Marktwachstum bei Wärmepumpen bei 105 Prozent gegenüber dem Vorjahr, aktuell liegt es noch bei 86 Prozent. Diese Entwicklung lasse sich auch an den rückläufigen Förderanträgen für Wärmepumpen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ablesen. Diese bewegten sich seit Monaten auf einem sehr niedrigen Niveau.
Ohne attraktive Förderung erwartet Industrie starken Rückgang
Befragt nach der Perspektive für das erste Quartal 2024 zeichnen die BDH-Mitgliedsunternehmen ein negatives Bild. 85 Prozent der befragten Unternehmen rechnen für das erste Quartal 2024 mit einer schlechten oder sogar sehr schlechten Marktentwicklung. Eine Marktbelebung durch das Gebäudeenergiegesetz erwarten die Unternehmen nicht.
BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt forderte daher von der Politik, „die ordnungspolitischen Anforderungen des GEG wie angekündigt mit einer attraktiven Förderung zu flankieren, die alle technologischen Lösungen des GEG umfasst“.
„Lange Fristen für kommunale Wärmeplanung bremsen Investitionen“
Zudem ist es nach Auffassung des BDH von zentraler Bedeutung, dass mit der Verabschiedung des Gesetzes zur kommunalen Wärmeplanung die Modernisierung nicht weiter ausgebremst werde. Es dürfe nicht sein, „dass die dringend notwendige Modernisierungsdynamik abnimmt, weil die Option eines Anschlusses an ein Wärmenetz in der Zukunft möglich sein könnte“, erklärte Staudt.
Sowohl das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung als auch die detaillierte Ausgestaltung der Förderung von Heizungsmodernisierungen nach GEG befinden sich noch in der parlamentarischen Beratung.
So wird weiterhin kontrovers über die konkrete Ausgestaltung des von der Bundesregierung vorgelegten Wärmeplanungsgesetzes diskutiert. Bei einer Sachverständigenanhörung und einer anschließenden Sitzung im Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen habe es vor allem an den vorgesehenen Fristen Kritik gegeben, meldet der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV). Vertreter der Kommunalen Spitzenverbände hätten gefordert, die Fristen zur Erstellung der Wärmepläne sollten zumindest jeweils bis zum Jahresende 2026 beziehungsweise 2028 verlängert werden. Außerdem sollte die Einwohnergrenze, unterhalb der die Länder ein vereinfachtes Verfahren vorsehen können, auf 20.000 Einwohner angehoben werden. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe hingegen seien die geplanten Zieldaten zu spät. Der Verband fordere, die Wärmepläne der Kommunen sollten spätestens Mitte 2025 bzw. Mitte 2027 vorliegen. Es stünden Investitionsentscheidungen für den Austausch von rund 19 Millionen fossil befeuerten Wärmeerzeugern an.
Weiterhin Streit über Förderdetails für Heizungstausch
Über die Ausgestaltung der staatlichen Förderkulisse zum Heizungstausch wird der Haushaltsausschuss des Bundestages erneut Mitte November debattieren. Im bereits vom Parlament verabschiedeten Heizungsgesetz ist zwar weitgehende Technologieoffenheit festgeschrieben, dennoch gibt innerhalb der Ampelkoalition nach wie vor Streit darüber, in welchem Maße einzelne Heiztechniken gefördert werden sollen. Ein Knackpunkt bilden Holzpelletheizungen. Die Grünen knüpfen eine hohe Förderung an sehr strenge Feinstaubgrenzwerte. Außerdem sollen Pelletkessel stets mit einer Wärmepumpe bzw. thermischen Solarmodulen gekoppelt werden.
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Thomas Engelbrecht
