Gebäudeenergiegesetz

Was folgt auf das Heizungsgesetz?

Der Bundeskanzler kündigte am 11. Dezember 2025 an, bis Ende Januar 2026 die Eckpunkte für die Abschaffung des Heizungsgesetzes vorzulegen und im Frühjahr 2026 einen Gesetzentwurf für ein „Gebäudemodernisierungsgesetz“ zu verabschieden. Die Reaktionen der Immobilienwirtschaft reichen von Freude bis Ablehnung.

Symbolbild. Adobestock/ studio v-zwoelf
Symbolbild. Adobestock/ studio v-zwoelf

Der Bundesfachverband der Immobilienverwalter (BVI) begrüßt die Ankündigung das Heizungsgesetz abzuschaffen. Der Branchenverband sieht in der Absicht, das Heizungsgesetz durch ein Gebäudemodernisierungsgesetz zu ersetzen, ein lang erwartetes und wichtiges Aufbruchssignal für die Wohnungswirtschaft.

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) war in der jetzigen Form für Wohnungseigentümergemeinschaften gänzlich ungeeignet, befindet der BVI. In Zukunft soll es technologieoffener, flexibler und einfacher gestaltet werden. 

Eigentümergemeinschaften in Mehrfamilienhäusern dürften bei Modernisierungsmaßnahmen nicht benachteiligt werden – sie müssten im neuen Gesetz endlich die gleiche Berücksichtigung finden wie Mieter und Einfamilienhausbesitzer. Das betreffe insbesondere die finanzielle Unterstützung bei der energetischen Gebäudesanierung. Die dafür vorgesehenen staatlichen Fördermittel sollten künftig von Wohnungseigentümergemeinschaften ebenfalls unkompliziert in Anspruch genommen werden können, so der Verband.

Branchenverbände fordern Planungssicherheit

CDU/CSU und SPD hatten sich in ihrem Koalitionsvertrag im April 2025 darauf geeinigt, das Heizungsgesetz zu ändern. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) soll technologieoffener, flexibler und einfacher werden. Bestehende Regelungen sollen nicht komplett abgeschafft, sondern angepasst werden.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss (ZIA), Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, fordert Klarheit beim GEG. „Die Bundesregierung muss jetzt für sichere Rahmenbedingungen für die Immobilienwirtschaft sorgen“, fordert ZIA-Präsidentin Iris Schöberl. Die Branche befände sich in einer Art Schwebezustand, was zu Unsicherheiten in der Immobilienwirtschaft und bei Investoren führe, obwohl Investitionsbudgets bereitstünden.

Gleichzeitig fordert der ZIA geeignete Rahmenbedingungen, damit sich Klimaschutzmaßnahmen wirtschaftlich rechnen – für Vermieter und Mieter gleichermaßen. „Klimaschutz gelingt nur, wenn er finanzierbar bleibt."

Timm Fuchs, Energieexperte des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, sagte der Rheinischen Post: "Wer die Wärmewende zum Erfolg führen will, muss verlässliche rechtliche Rahmenbedingungen schaffen."

Alter Wein in neuen Schläuchen?

Haus & Grund-Präsident Kai Warnecke befürchtet alten Wein in neuen Schläuchen: „Das Heizungsgesetz muss abgeschafft und nicht nur umbenannt werden. Das gilt insbesondere für die Pflicht, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.“  

Aus dem Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDI) hieß es: "Die bisherigen Förderprogramme haben maßgeblich dazu beigetragen, moderne und effiziente Heiztechnologien – insbesondere auf Basis erneuerbarer Energien – im Markt zu etablieren und Millionen Tonnen CO2 einzusparen. (...) Verlässliche Anreize bleiben daher entscheidend, um bei den Menschen Planungssicherheit zu schaffen und die Verunsicherung in den Haushalten nicht noch weiter zu verstärken."

Ramona Pop, Vorständin beim Verbraucherzentrale Bundesverband, fordert klare Ansagen der Koalition und Sicherheit für Verbraucher: „Beim Kauf einer neuen Heizung brauchen die privaten Haushalte vor allem Planungssicherheit. Heizen mit Öl und Gas wird künftig aufgrund des steigenden CO2-Preises teurer. Die 65-Prozent-Vorgabe im Gebäudeenergiegesetz schützt die Verbraucherinnen und Verbraucher vor potenziellen Kostenfallen und muss deshalb unbedingt bestehen bleiben.“

Redaktion (allg.)

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