Das Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes („Heizungsgesetz“) hat zu einem scharfen Bruch in der Konjunktur der Heizungshersteller geführt. Die monatelange, überaus kritische Diskussion um das sogenannte Heizungsgesetz und die befürchteten Restriktionen bescherten der Branche 2023 einen enormen Verkaufsboom, der mit dem 1. Januar 2024, dem Inkrafttreten des GEG, abbrach. Die deutsche Heizungsindustrie konnte den Verkauf von Wärmeerzeugern 2023 um 34 Prozent steigern. Im ersten Halbjahr profitiert vor allem die Wärmepumpe, danach gab es geradezu einen Run auf Gas- und Ölheizungen. Beides waren Vorzieheffekte aus Furcht vor dem Gebäudeenergiegesetz.
Verkäufe sind um 29 Prozent eingebrochen
Nun meldet der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH): Im ersten Quartal 2024 sei der Gesamtabsatz von Wärmeerzeugern gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 29 Prozent zurückgegangen. Mit den stärksten Absatzeinbruch verzeichneten Wärmepumpen mit einem Minus von 52 Prozent. Das entspreche 46.000 Geräten in absoluten Zahlen. Im gleichen Zeitraum des Jahres 2023 hätten die Hersteller noch 96.500 Wärmepumpen abgesetzt.
Vor dem Hintergrund der nachlassenden Nachfrage bei den Wärmeerzeugern und angesichts der geringen Neubautätigkeit breche insbesondere auch der Absatz der Systemkomponenten ein. Fußbodenheizungen und Heizkörper, Speicher, Lüftungssysteme mit Wärmerückgewinnung bis hin zu Abgassystemen verzeichneten durchweg negative Marktverläufe mit einem Minus von bis zu 56 Prozent. Besonders gravierend seien die Auswirkungen auf die Marktentwicklung der Solarthermie mit einem Minus gegenüber dem Vorjahr von 60 Prozent im ersten Quartal.
"Wir brauchen eine breit angelegte Kommunikationskampagne"
BDH-Hauptgeschäftsführer Markus Staudt geht von einer „tiefen Verunsicherung der Verbraucher“ aus. Zudem sei noch zu wenig bekannt, welche technischen Möglichkeiten das GEG jetzt bietet und wie Heizungen gefördert werden. Neben einer Verbesserung der staatlichen Förderung und einer Absenkung der Stromtarife für den Betrieb von Wärmepumpen fordern der BDH und der ZVSHK (Zentralverband Sanitär Heizung Klima) „eine breit angelegte Kommunikationskampagne. Die Verbraucher benötigen klare Informationen über die nun bestehenden Rahmenbedingungen.“
Unterschiedliche Starttermine für Förderanträge bremsen die Nachfrage
Verwirrung bei Eigenheimbesitzern und Attentismus bei Investoren haben sich allein deshalb eingestellt, weil die Förderanträge bei der staatlichen KfW-Bank je nach Eigentümergruppe zu unterschiedlichen Startzeitpunkten eingereicht werden können. So meldet der Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV):
- „Laut offizieller Info der KfW dürfen Eigentümer von Mehrfamilienhäusern (auch WEG) voraussichtlich ab Mai 2024 den Antrag stellen, sofern die Maßnahme das Gemeinschaftseigentum betrifft. Sprich: Bei zentraler Heizungsanlage.
- Erst voraussichtlich ab August 2024 dürfen Eigentümer von vermieteten Einfamilienhäusern sowie von selbstbewohnten oder vermieteten Eigentumswohnungen in WEG den Antrag stellen, sofern Maßnahmen am Sondereigentum umgesetzt werden. Heißt: Wenn es um Gebäude mit Etagenheizungen geht.“
- Wohnungsunternehmen müssen mit ihren Förderanträgen ebenfalls bis August 2024 warten.
Auf den Heizungsmessen im März und April in Essen und Nürnberg war von Seiten der Heizungshersteller zu hören, dass die neue Förderung zum Austausch von Heizsystemen die höchste aller Zeiten sei. Diese Erkenntnis müsse sich allerdings im Markt erst verbreiten. Diesen Zeitraum überbrücken einige Heizungshersteller mit Kurzarbeit oder es werden Mitarbeiter entlassen.