GEG-Novelle wird konkreter

Wer fossil heizt, soll künftig mehr zahlen

In die geplante Novellierung des Gebäudeenergiegesetz (GEG), das künftig Gebäudmodernisierungsgesetz (GModG) heißen soll und als sogenanntes Heizungsgesetz bekannt wurde, ist nun Bewegung gekommen. Die Regierunngskoalition aus Union und SPD hat sich darauf verständigt, Mieter vor steigenden Kosten zu schützen. Das bedeutet: Falls sich der Vermieter entscheidet, weiterhin mit fossilen Brennstoffen zu heizen, muss er sich künftig an den Heizkosten beteiligen.

 

Der Kompromiss der Koaolition zur Novellierung des GEG wurde sehr unterschiedlich aufgenommen. Foto: AdobeStock studio v-zwoelf
Der Kompromiss der Koaolition zur Novellierung des GEG wurde sehr unterschiedlich aufgenommen. Foto: AdobeStock studio v-zwoelf

Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) bezeichnete den Kompromis als "tragfähig". Sie sagte dem ARD-Hauptstadtstudio:  "Wenn Vermieter eine Heizung einbauen, eine fossile Heizung einbauen, dann trifft das die Mieterinnen und Mieter eben auch. Und deshalb kann es nicht sein, dass sie alleine die wirtschaftlichen Folgen tragen. Künftig wird es so sein, dass sich Vermieter an den Nebenkosten mit beteiligen müssen. Das heißt, Mieterinnen und Mietern werden entlastet"

Unterstützung vom Mieterbund

Zustimmung gab dafür vom Deutschen Mieterbund (DMB). Dessen Präsidentin Melanie Weber-Moritz sagte: „Wir erwarten, dass dieses Versprechen mit den Vorschlägen zur hälftigen Aufteilung von CO-Kosten, Kosten für Netzentgelte und Biogasanteilen zwischen Vermietern und Mietern im weiteren Gesetzgebungsverfahren konsequent und wirksam umgesetzt wird.“ Der DMB teilte darüber hinaus mit, er bewerte es ausdrücklich positiv, wenn mehrere zentrale Kostenbestandteile künftig jeweils hälftig zwischen Vermietenden und Mietenden aufgeteilt werden sollen 

Gelassenheit beim GdW

Beim Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW reagierte man auf den Kompromis der Koalition betont gelassen. GdW-Präsident Axel Gedaschko sagte dazu: „Für die weit überwiegende Mehrheit der Wohnungsunternehmen ändert sich durch die nun vorgelegten Regelungen wenig. Sie befinden sich seit Jahren auf einem klaren und konsequenten Dekarbonisierungspfad und haben die Klimaziele fest in ihrer strategischen Planung verankert. Der GdW empfiehlt weiterhin ausdrücklich den wissenschaftlich belegten CO-Praxispfad: Die Dekarbonisierung muss im Heizungskeller beginnen – insbesondere durch den verstärkten Einsatz von Wärmepumpen oder, wo wirtschaftlich tragfähig, durch Fernwärme. Voraussetzung für den Fernwärmeeinsatz ist stets eine verlässliche und transparente Dekarbonisierungsstrategie der Energieversorger. Gasbasierte Lösungen spielen in der Wohnungswirtschaft perspektivisch – insbesondere im Neubau – keine Rolle mehr.

Eigentümverband warnt

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hingegen warnt nach Bekanntwerden der geplanten Kostenregelungen im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz vor einer massiven Belastung privater Kleinvermieter und einer weiteren Gefährdung der Zukunftsfähigkeit des deutschen Gebäudebestands.

Verbandspräsident Kai Warnecke teilte mit: „Die sogenannte Kostenbremse ist eine große Mogelpackung der Bundesregierung. Sie gaukelt den Mietern vor, sie schütze vor höheren Wohnkosten. In Wirklichkeit wälzt sie die Kosten einer seit Jahren verfehlten Energiepolitik auf die privaten Kleinvermieter ab. Was der Staat verursacht hat, sollen jetzt diejenigen bezahlen, die ohnehin schon die Hauptlast des deutschen Mietwohnungsmarkts tragen.“ Warnecke warnte vor einer schleichenden Verschlechterung des Gebäudebestands in Deutschland, da die Kostenlast für die Vermieter weiter steige. 

Weiter warten 

Bis das GModG tatsächlich geltendes Recht sein wird, werden allerdings noch einige Monate vergehen. Letzten Meldungen zufolge soll das Kabinett am 13. Mai darüber beraten, bevor dann das Parlament zu Wort kommt. Das Gesetz soll zwar noch in diesem Jahr kommen, aber vor dem Herbst ist mittlerweile damit kaum mehr zu rechnen.

 

 

 

 

 

Christian Veh

Christian Veh
Chefredakteur, IVV, HUSS-MEDIEN GmbH
Nach Abschluss einer Modernisierung kann der Vermieter 8% der Modernisierungskosten auf die jährliche Miete der Mieter umlegen. Ausnahmen hiervon können beispielsweise bestehen, wenn mit dem Mieter etwas anderes vereinbart war; mit dem Mieter eine...
Printer Friendly, PDF & Email
7.3.2025
KI-Anwendung steckt noch in den Kinderschuhen
Immobilienbetreiber stehen unter Druck, den Gebäudebestand bis 2050 emissionsfrei zu gestalten. für dieses Ziel müssten künftig jährlich zwischen 800.000 und 1,2 Millionen Immobilien saniert werden...
25.2.2026
Koalition einigt sich
Die führenden Vertreter der Regierungskoalition haben sich darauf verständigt, das Heizungsgesetz in seiner jetzigen Form abzuschaffen. Dazu hat die Koalition von CDU/CSU und SPD ein Infopapier...
7.11.2024
In Sachsen ist Regierungsbildung vorerst geplatzt
Verhandlungen über eine Regierungskoalition in Sachsen finden vorerst nicht statt, nachdem das BSE die Sondierungsgespräche mit CDU und SPD an einer Präambel zur „Friedensfrage“ im Ukraine-Krieg hat...
22.10.2024
TAG startet erste serielle Sanierung in Sachsen-Anhalt
In Merseburg bringt die TAG Wohnen ein Mehrfamilienhaus mit dem innovativen Sanierungsansatz auf Klimakurs. Das Projekt ist eine Premiere in Sachsen-Anhalt und kann zur Blaupause für weitere...
15.11.2024
Blicke in die Zukunft der Immobilienbranche
Der Zentrale Immobilien Ausschuss hat auf dem ZIA-Innovationskongress herausragende technische Innovationen prämiert, die die Zukunft der Branche sichern können. Wie diese Zukunft aussehen könnte...
17.6.2024
RealGreen Award 2024
Mit dem RealGreen Award 2024 werden Unternehmen ausgezeichnet, die eine Vorreiterrolle in der klimaneutralen Transformation des Gebäudebestands in Deutschland einnehmen.