Abweichungen zwischen Teilungserklärung und Aufteilungsplan
1. Weichen Teilungserklärung und Aufteilungsplan voneinander ab, kann der Gegenstand und Inhalt des Sondereigentums nicht durch Auslegung bestimmt werden. 2. Ein Raum, der lediglich im Aufteilungsplan, nicht aber nach der Teilungserklärung dem Sondereigentum zugeordnet ist, steht im Gemeinschaftseigentum.
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