Erhaltung des Gemeinschaftseigentums

WEG kann von Aufteilung der Kosten abweichen

Eine Eigentümergemeinschaft kann unter bestimmten Bedingungen die Kosten für die Erhaltung des Gemeinschaftseigentums auf die Sondereigentümer umlegen. Dabei darf es aber nicht willkürlich zugehen.

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Bild: AlenKadr/stock.adobe.com
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Der Fall: Innerhalb einer Gemeinschaft lag ein Beschluss vor, einige Bauteile wie Balkontüren, Fenster und Wohnungstüren auf Kosten der Eigentümer sanieren zu lassen.

Zwar befanden sich diese Bauteile im Gemeinschaftseigentum und hätten so eigentlich über diesen Schlüssel abgerechnet werden müssen. Die Versammlung war aber trotzdem der Meinung, Türen und Fenster seien sehr stark der Einwirkung durch die einzelnen Wohnungsnutzer ausgesetzt und müssten deswegen über ihr eigenes Budget saniert werden. Dieser Beschluss wurde von Mitgliedern angefochten.

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Redaktion (allg.)

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Artikel WEG kann von Aufteilung der Kosten abweichen
Seite 48
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