Anspruch des Mieters auf Abriss einer Mauer

Gericht: AG
Urteil vom: 17.07.2012
Aktenzeichen: 606 C 598/11
Stadt: Berlin

1106
Bild: makibestphoto/stock.adobe.com
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Der Vermieter hat auch dann dafür zu sorgen, dass der vertraglich geschuldete Zustand bestehen bleibt, wenn dies den Abriss einer Hauswand bedeutet.

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