Außerordentliche Eigentümerversammlung auf Kosten des Verwalters als Schadenersatz?
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24. Oktober 2012, 21:11 Uhr
Eine einstweilige Verfügung eines Wohnungseigentümers gegen den Wohnungsverwalter auf Durchführung einer außerordentlichen Eigentümerversammlung ist nur bei zu erwartenden unverhältnismäßig großen, gar irreparablen Schäden möglich.
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