Kleine WEGs setzen auf hybride Eigentümerversammlungen
Das wollte der Verein "Wohnen im Eigentum" (WiE) wissen und führte eine Umfrage durch. 125 Wohnungseigentümer aus 125 Wohnungseigentümergemeinschaften (WEGs) mit insgesamt 3.834 Wohnungen aus dem gesamten Bundesgebiet hatten daran teilgenommen.
Verursacht eine hybride Eigentümerversammlung zusätzlichen Aufwand und Mehrkosten?
In der politischen Diskussion − der Bundestag berät derzeit einen Gesetzesentwurf, wonach die reine Online-Eigentümerversammlung mit einer ¾-Mehrheit für drei Jahre beschlossen werden kann − wird immer wieder behauptet, dass eine hybride Eigentümerversammlung zusätzlichen Aufwand und Mehrkosten verursachen würde. Dafür gebe es jedoch keinerlei Beweise, weshalb der WiE die Umfrage durchgeführt hat.
Sie zeigt: Die Durchführung dieser Versammlungsform ist für WEGs nicht teuer. 77,6 % der Teilnehmenden haben mitgeteilt, dass ihnen gar keine Mehrkosten in Rechnung gestellt wurden. Besonders viele kleine WEGs zahlten nichts (89%). Fallen Mehrkosten an, liegen diese sehr niedrig: zwischen 1 Euro und 15 Euro je Wohnung.
Hybride ETV als Digitalisierungsschritt auf dem Wege zur reinen Onlineversammlung
Auf dem Weg zur reinen Online-Eigentümerversammlung könne die Hybridform ein gangbarer Schritt sein, so die Meinung des Vereins Wohnen im Eigentum. Die hybride Versammlungsform wird vor allem in kleinen WEGs akzeptiert.
WiE-Vorständin Gabriele Heinrich sagt:
Mit einem gesetzlichen Anspruch auf Online-Teilnahme würde die Digitalisierung vorangebracht werden, ohne die Rechte derjenigen Eigentümer einzuschränken, die nur in Präsenz teilnehmen können.“
Präsenzteilnahme immer noch angesagt
Laut WiE-Umfrage entscheiden sich 58 % der Wohnungseigentümer in einer hybriden Eigentümerversammlung für die Teilnahme vor Ort, nur 42% für eine Online-Teilnahme. Vor allem kleine WEGs setzen laut WiE-Umfrage auf das hybride Format – und verzeichnen große Zufriedenheit unter den Wohnungseigentümern.
Die Interessenvertretung von Wohneigentümern bleibt bei ihrer Position, dass es noch zu früh für die vereinfachte Zulassung reiner Online-Eigentümerversammlungen sei selbst wenn eine ¾-Mehrheit der Wohnungseigentümer dies beschließt. Vor allem ältere, nicht technik-affine Menschen oder bildungsbenachteiligte Menschen sollten nicht benachteiligt werden. “, sagt Heinrich. Der Verein fordert das Bundesjustizministerium auf vor der Gesetzesänderung die Wohnungseigentümer zum Thema Onlineversammlungen zu befragen.
Quelle: Wohnen im Eigentum
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