Eigenbedarfskündigung

Gericht: BGH
Urteil vom: 17.09.2010
Aktenzeichen: VIII ZR 70/09

1106
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

1. Auch Nichten und Neffen sind Familienangehörige i.S.v. § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB. 2. In der Kündigungserklärung sind die Person, für die die Wohnung benötigt wird und deren Interesse an der Wohnung anzugeben. Unrichtige Angaben, nicht aber eine Dramatisierung des Kündigungsgrundes, können in der Regel zur Unwirksamkeit der Kündigungserklärung führen. 3. Der einen Eigenbedarf vortäuschende Vermieter ist dem Mieter auch dann zum Schadensersatz verpflichtet, wenn sich der Mieter, ohne dass er Veranlassung hatte, den Eigenbedarf in Zweifel zu ziehen, aufgrund der Kündigung mit dem Vermieter auf eine einvernehmliche Beendigung des Mietverhältnisses einigt.

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