Eigenbedarfskündigung bei Wohnraummiete
1. Auf einen bei Mietvertragsabschluss vorhersehbaren Eigenbedarf kann eine Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses erst nach Ablauf von 5 Jahren nach Vertragsabschluss gestützt werden. 2. Der Eigenbedarf ist vorhersehbar, wenn der Vermieter den Eintritt des Eigenbedarfs als naheliegende Möglichkeit hätte in Erwägung ziehen müssen. Auf die subjektiven Vorstellungen des Vermieters kommt es dabei nicht an.
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