Eigenmächtige Änderung des Sortiments

Gericht: KG
Urteil vom: 06.06.2011
Aktenzeichen: 8 U 9/11
Stadt: Berlin

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

Vereinbaren die Parteien eines Mietvertrages über Gewerberaum als Mietzweck den "Betrieb eines Spielwaren- und Babyartikelfachmarktes sowie Kinderbekleidung", so stellt die Lagerung und/oder der Verkauf von Silvesterfeuerwerksprodukten der Kategorie 2 einen vertragswidrigen Gebrauch der Mietsache dar.

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