Fehlende Prozesskostenerstattung kein Kündigungsgrund

Gericht: BGH
Urteil vom: 14.07.2010
Aktenzeichen: VIII ZR 267/09

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Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

Wird die fristlose Kündigung des Vermieters im Rahmen eines Räumungsmietstreits gem. § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB unwirksam, berechtigt die ausbleibende Erstattung der gegen den Mieter im Rahmen des Rechtsstreits festgesetzten Kosten nicht zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter.

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