Fünf Jahre Gewährleistung bei Photovoltaikanlagen
1106
19. Dezember 2012, 15:47 Uhr
Die Mängelansprüche aus einem Vertrag über die Lieferung und die Installation von Photovoltaikanlagen verjähren, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, in 5 Jahren ab Abnahme.
Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸
Artikel Fünf Jahre Gewährleistung bei Photovoltaikanlagen
25.2.2025
Strom- und Wärmeversorgung: Installations- und Betriebskosten drücken










