Fünf Jahre Gewährleistung bei Photovoltaikanlagen

Gericht: OLG
Urteil vom: 12.01.2012
Aktenzeichen: 6 W 38/11
Stadt: Bamberg

1106
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de
Bild: Rainer Sturm/pixelio.de

Die Mängelansprüche aus einem Vertrag über die Lieferung und die Installation von Photovoltaikanlagen verjähren, sofern die Vertragsparteien nichts anderes vereinbart haben, in 5 Jahren ab Abnahme.

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