Genehmigungsvorbehalt bei minderjährigem Gesellschafter
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11. Dezember 2012, 09:57 Uhr
Veräußert eine BGB-Gesellschaft, an der minderjährige Kinder beteiligt sind, im Rahmen der Vermögensverwaltung ein Grundstück, ist eine gerichtliche Genehmigung erforderlich.
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