Gesetzliche Vollmacht deckt keine außergewöhnlichen Maßnahmen

Gericht: KG
Urteil vom: 09.11.2010
Aktenzeichen: 21 U 133/09
Stadt: Berlin

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Bild: vectorfusionart/stock.adobe.com
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Ohne gesonderten Beschluss ist der WEG-Verwalter nicht berechtigt, einen Architekten zu beauftragen. Eventuell bereits gezahlte Architektenhonorare sind der Wohnungseigentümergemeinschaft zu erstatten.

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