Glatteisunfall - selbst schuld?
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09. Dezember 2013, 11:15 Uhr
1. Es existiert kein allgemeiner Grundsatz, dass den Geschädigten bei einem Schnee- oder Glätteunfall ein Mitverschulden trifft. 2. Ein Mitverschulden des Geschädigten kommt bei einem Schnee- oder Glätteunfall nur in Betracht, wenn der Geschädigte die konkrete Gefahr erkennen konnte.
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