Glatteisunfall - selbst schuld?

Gericht: OLG
Urteil vom: 28.07.2013
Aktenzeichen: 6 U 95/12
Stadt: Brandenburg

1106
Bild: M. Eisinger
Bild: M. Eisinger

1. Es existiert kein allgemeiner Grundsatz, dass den Geschädigten bei einem Schnee- oder Glätteunfall ein Mitverschulden trifft. 2. Ein Mitverschulden des Geschädigten kommt bei einem Schnee- oder Glätteunfall nur in Betracht, wenn der Geschädigte die konkrete Gefahr erkennen konnte.

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