Kein Ausschluss der Rückabwicklung

Gericht: KG
Urteil vom: 03.12.2012
Aktenzeichen: 21 U 16/09
Stadt: Berlin

1106
Bild: AlenKadr/stock.adobe.com
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Bei einem Bauträgervertrag kann der Erwerber wegen Mängeln des Bauwerks vom Vertrag zurücktreten.

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