Kein Ausschluss von Eigentümerversammlung bei Hausgeldverzug
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24. Oktober 2012, 21:03 Uhr
1. Ein Wohnungseigentümer, der mit der Zahlung von Beiträgen in Verzug ist, kann deswegen nicht von der Wohnungseigentümerversammlung ausgeschlossen werden. Ebensowenig kann ihm das Stimmrecht entzogen werden. 2. Bei schwerwiegenden Mängeln der Beschlussfassung sind die Beschlüsse auch dann ungültig, wenn sich der Beschlussmangel im Einzelfall nicht auf das Abstimmungsergebnis ausgewirkt hat.
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Artikel Kein Ausschluss von Eigentümerversammlung bei Hausgeldverzug
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