Keine Mietminderung bei Bauarbeiten auf Nachbargrundstück
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30. Juli 2013, 14:12 Uhr
Befindet sich zum Zeitpunkt der Anmietung einer Wohnung in deren näheren Umfeld eine erkennbare Baulücke, führen mit deren Bebauung einhergehende Beeinträchtigungen der Mietsache (z. B. Lärm und Staub) grundsätzlich zu keiner Minderung der Miete.
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