Keine Sperrfrist bei preisgebundenem Wohnraum
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19. Dezember 2012, 15:47 Uhr
Die zweimonatige Sperrfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB ist auf Anpassungen der Kostenmiete bei preisgebundenem Wohnraum nicht entsprechend anzuwenden.
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