Keine Sperrfrist bei preisgebundenem Wohnraum

Gericht: BGH
Urteil vom: 09.05.2012
Aktenzeichen: VIII ZR 327/11

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Bild: vectorfusionart/stock.adobe.com
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Die zweimonatige Sperrfrist des § 569 Abs. 3 Nr. 3 BGB ist auf Anpassungen der Kostenmiete bei preisgebundenem Wohnraum nicht entsprechend anzuwenden.

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