Kosten eines Rechtsstreits als Kosten der Verwaltung
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30. Juli 2013, 14:12 Uhr
Die Kosten eines Rechtsstreits der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen einzelne Wohnungseigentümer sind Kosten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums im Sinne von § 16 Abs. 2 WEG.
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