Mehr Spielraum für Eigentümerbeschlüsse

Gericht: BGH
Urteil vom: 10.06.2011
Aktenzeichen: V ZR 2/10

1106
Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
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Den Wohnungseigentümern steht bei der Änderung eines Kostenverteilungsschlüssels aufgrund einer in der Teilungserklärung enthaltenen Öffnungsklausel ein weiter Gestaltungsspielraum zu.

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