Mietanpassungsklausel im gewerblichen Mietvertrag
1. Eine Preisanpassungsklausel ist dann unwirksam, wenn der Vermieter aufgrund der Regelung die Möglichkeit hat, seinen Gewinn einseitig zu Lasten des Mieters zu maximieren. 2. Kann der Vermieter das Nutzungsentgelt (Miete) nach § 315 Abs. 1 BGB anpassen, ist er verpfl ichtet, es zugunsten des Mieters zu reduzieren, wenn das nach § 315 BGB zu bestimmende Nutzungsentgelt nach Anpassung geringer ist, als das ursprünglich vereinbarte. 3. Ob der Vermieter bei der Anpassung des Nutzungsentgelts sein Ermessen fehlerfrei ausgeübt hat, unterliegt der gerichtlichen Kontrolle. 4.
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