Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaum

Gericht: BGH
Urteil vom: 27.01.2010
Aktenzeichen: XII ZR 22/07

1106
Bild: Paul/stock.adobe.com
Bild: Paul/stock.adobe.com

1. Der Vermieter von Geschäftsräumen ist zur Abrechnung über die Nebenkosten, auf die der Mieter Vorauszahlungen geleistet hat, innerhalb einer angemessenen Frist verpflichtet. Diese Frist endet regelmäßig zum Ablauf eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums. 2. Die Abrechnungsfrist ist keine Ausschlussfrist. § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, der für die Wohnraummiete den Ausschluss von Betriebskostennachforderungen anordnet, die der Vermieter später als zwölf Monate nach Ablauf des Abrechnungszeitraums verlangt, ist auf die Geschäftsraummiete nicht analog anwendbar. 3. Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten sind keine Kosten der Hausverwaltung.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Nebenkostenabrechnung bei Gewerberaum
4.3.2024
Gewerbemietverhältniss
Grundsätzlich ist es Sache der Parteien zu vereinbaren, welche Regelungen für ihre vertraglichen Beziehungen gelten sollen. Dabei können die Parteien eigene Regelungen entwickeln oder aber auch auf...
26.11.2025
Baumängel
Eine Vereinbarung in der Gemeinschaftsordnung, wonach einzelne Wohnungseigentümer die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung von bestimmten Teilen des Gemeinschaftseigentums im räumlichen...
21.4.2026
Automatisierung in der Immobilienverwaltung
Die Frist steht fest: Bis zum 31. Dezember 2026 müssen laut Heizkostenverordnung (HKVO) alle Liegenschaften mit fernablesbarer Messtechnik ausgestattet sein. Für Immobilienverwaltungen eröffnet sich...
18.8.2026
Knappe Kapazitäten bei Hausverwaltungen
Für kleine WEG-Gemeinschaften wird es zunehmend schwer, professionelle Betreuung zu finden. WEGs ohne Verwalter werden dadurch immer häufiger. Langfristig gefährdet das die Funktionsfähigkeit dieser...
18.8.2026
"Mein wichtigster Rat ist: ins Handeln kommen“
Seit dem 1. April 2026 ist Ulrich Schiller CEO Deutschland bei der Techem Gruppe. Damit steht er mit an der Spitze des Energie- und Messdienstleisters. Vor seinem Wechsel zu Techem war der gelernte...
26.11.2025
Übergangsfrist abgelaufen
Die Wärmepumpe ist das Symbol der Energiewende. Mit zunehmender Verbreitung dieser Technologie in Mehrparteienhäusern fragen sich Gebäudeeigentümer und Verwalter, wie sie eine verbrauchsabhängige...