Rechtsanwaltskosten bei Beschlussanfechtungen
1. Vertritt ein Rechtsanwalt im Beschlussanfechtungsverfahren mehr als einen der Beklagten Wohnungseigentümer erhöht sich die bei Vertretung nur eines Wohnungseigentümers entstehende Verfahrensgebühr von 1,3 um 0,3 für jeden weiteren vertretenen Wohnungseigentümer, maximal um 2,0. 2. Der im Beschlussanfechtungsverfahren unterliegende klagende Wohnungseigentümer hat, wenn ihm die Kosten des Rechtsstreits auferlegt werden, den obsiegenden beklagten Wohnungseigentümern regelmäßig nur die Verfahrensgebühr zu erstatten, die unter Berücksichtigung der Erhöhung für eine Mehrfachvertretung bei Beauftragung eines Rechtsanwalts entsteht. 3.
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