Rückbau bei Unterschreitung von Abstandsflächen

Gericht: OLG
Urteil vom: 04.12.2012
Aktenzeichen: 5 U 29/12
Stadt: Bamberg

1106
Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com
Bild: Andrey Popov/stock.adobe.com

1. Baut ein Bauherr unter Verletzung der Abstandsflächen, so hat der Nachbar Unterlassungs- und Beseitigungsansprüche, es sei denn er hat auf diese wirksam verzichtet. 2. Lag dem Bauherrn eine (rechtswidrige) Baugenehmigung vor, die eine Unterschreitung der Abstandsfl ächen legitimierte, wird der Anspruch des Nachbarn auf Unterlassung bzw. Beseitigung erst mit rechtskräftiger Aufhebung der Baugenehmigung fällig. 3. Der Unterlassungs- sowie der Beseitigungsanspruch unterliegen der regelmäßigen Verjährung von drei Jahren gemäß § 195 BGB.

Dieser Beitrag steht als PDF-Datei zur Verfügung.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Rückbau bei Unterschreitung von Abstandsflächen
29.3.2023
Großwerbeflächen an Baugerüsten
Immer häufiger nutzen Hausbesitzer und Vermieter ihre Hausfassaden und Baugerüste dazu, um während der Bauarbeiten zusätzliche Einnahmen durch Werbung zu generieren. Doch wie steht es um die...
28.1.2022
Die neue Bundesregierung meint es mit dem Wohnungsbau ernst. Das zeigt schon die Tatsache, dass es nach zwanzig Jahren endlich wieder ein eigenständiges Bundesbauministerium gibt, das seine Arbeit...