Schweigen ist keine Zustimmung

Gericht: LG
Urteil vom: 26.10.2011
Aktenzeichen: 13 S 41/11
Stadt: Stuttgart

1106
Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
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Keine stillschweigende Zustimmung zu einem Mieterhöhungsverlangen bei unberechtigtem, aber geduldetem Bankeinzug.

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