Typengutachten ausreichend

Gericht: BGH
Urteil vom: 19.05.2010
Aktenzeichen: VIII ZR 122/09

1106
Bild: vegefox.com/stock.adobe.com
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Nach § 558a BGB ist dem Mieter gegenüber ein Mieterhöhungsverlangen in Textform zu erklären und zu begründen. Dazu genügt auch die Beifügung eines so genannten Typengutachtens.

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