Unvollständige Umsetzung von WEG-Beschlüssen

Gericht: LG
Urteil vom: 15.11.2012
Aktenzeichen: 318 S 225/10
Stadt: Hamburg

1106
Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com
Bild: MQ-Illustrations/stock.adobe.com

1. Der Verwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft ist verpflichet, die von der Gemeinschaft gefassten Beschlüsse vollständig umzusetzen und zu vollziehen. Ihm steht dabei lediglich ein Ausführungsermessen zu. 2. Beschließt die Gemeinschaft die Durchführung von Baumaßnahmen, hat der Verwalter diese nicht nur im Namen der Gemeinschaft zu beauftragen, sondern auch dafür Sorge zu tragen, dass der Auftragnehmer seine vertraglich geschuldeten Leistungen vollständig erbringt. 3.

Weiterlesen mit IVV-Digital

Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »

 

Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »

Redaktion (allg.)

Pixabay/ Mohamed_hassan

◂ Heft-Navigation ▸

Artikel Unvollständige Umsetzung von WEG-Beschlüssen
4.10.2022
Materialknappheit und Preisexplosion
Mit der Pandemie ist der abstrakte Begriff der höheren Gewalt für fast alle Vertragsparteien real geworden. Und der Ukrainekrieg führt zu bisher nicht bekannten Störungen von Lieferketten...
7.2.2023
Verkehrssicherungspflicht
Zahlreiche Eigentümer von Immobilien, insbesondere von gewerblichen Immobilien, beauftragen Dienstleister mit den winterlichen Räumungs- und Streudiensten. Wenn es dennoch zu Unfällen kommt, stellt...
6.11.2023
Modell gegen Landflucht, Leerstand und Gentrifizierung
Stillgelegte Kindergärten oder Krankenhäuser fristen auf dem Land meist ein kümmerliches Dasein. Manchmal werden sie von Enthusiasten wachgeküsst, die Freiräume, bezahlbare Mieten und viel Grün wollen...
2.6.2023
Nachverdichtung Wohnungsbau