Verlängerung der Rückgabefrist
1106
24. Oktober 2012, 21:13 Uhr
Erteilt der Vermieter sein Einverständnis mit der Verlängerung der im Kündigungsschreiben gesetzten Räumungsfrist ausdrücklich zum Zweck des vertragsgemäßen Rückbaus des Mietobjekts durch den Mieter, hat er keinen Anspruch auf Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB.
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Artikel Verlängerung der Rückgabefrist
3.5.2024
Umgang mit personenbezogenen Daten bei Vermietungen










