Vermietung an unter Betreuung stehenden "Messie"
1. Der einen Mieter bei Vertragsabschluss vertretende Betreuer, der bei Mietvertragsabschluss einen ihm bekannten "Sammelwahn" oder bekannte Verwahrlosungstendenzen des Mieters nicht angibt, haftet grundsätzlich nicht gegenüber dem Vermieter für durch den Mieter auf Grund des "Sammelwahns" bzw. der Verwahrlosung der Wohnung entstehende Schäden. 2. Überschreitet das Gewicht der durch den "Sammelwahn" in die Wohnung eingebrachten Dinge, z. B. gesammelte Papiermassen, die statisch maximal zulässige Verkehrslast des Mietobjekts, kann dies eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses rechtfertigen.
Weiterlesen mit IVV-Digital
Um den kompletten Artikel zu lesen benötigen Sie IVV-Digital oder IVV-Complete. Mehr Informationen zu unseren Produkten »
Falls Sie Fragen zu unseren Produkten oder Ihrem Bezugsstatus haben, können Sie unseren Leserservice kontaktieren »
Redaktion (allg.)
◂ Heft-Navigation ▸










