WEG-Verwalter muss nach Leistung und Abfluss abrechnen

Gericht: BGH
Urteil vom: 17.02.2012
Aktenzeichen: V ZR 251/10

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Bild: mrmohock/stock.adobe.com
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In der Jahresabrechnung muss der Verwalter die Heizkosten nach Verbrauch auf die Wohnungseigentümer umlegen.

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