Wo erfolgt Einsicht in Betriebskostenbelege?

Gericht: LG
Urteil vom: 24.03.2011
Aktenzeichen: 3 S 348/10
Stadt: Freiburg

1106
Bild: fabstyle/stock.adobe.com
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Liegt der Sitz des Vermieters weit entfernt vom Ort der Mietwohnung, ist der Anspruch des Mieters auf Einsicht in die Betriebskostenbelege am Ort des Mietobjekts zu erfüllen. Auf die Übersendung von Fotokopien, gleich ob mit oder ohne Kostentragungspflicht, muss sich der Mieter regelmäßig nicht verweisen lassen.

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