Kein Anspruch gegen GdWE
Verwaltungsunterlagen müssen nicht versendet werden
1106
11. August 2025, 09:49 Uhr
(Amtliche Leitsätze)
LG Frankfurt a. M., Urteil vom 28.11.2024 – 2-13 S 27/24 (rechtskräftig)
Problemstellung
Im Zuge der Digitalisierung ist zur einfacheren Bearbeitung – nicht zu Unrecht – der Wunsch nach Unterlagen im pdf-Format oder ähnliches groß. Dementsprechend stellt sich die Frage, ob im Rahmen des Einsichtnahmerechts des einzelnen Wohnungseigentümers die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE) auch dazu verpflichtet ist, Unterlagen digital zu beschaffen und per Mail zu übersenden.
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Benoit Spang
Rechtsanwalt, Kallenborn Anwalt
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Artikel Verwaltungsunterlagen müssen nicht versendet werden
Seite 46
2.10.2024
Webinare und Workshops: Online qualifizieren mit der IVV










