Zinsanspruch des Mieters bei Mietkaution
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24. Oktober 2012, 21:05 Uhr
1. Dem Mieter stehen sämtliche auf die Mietkaution anfallenden Zinsen zu. Der Zinsanspruch besteht auch dann, wenn die Kaution nicht angelegt wird. 2. Der Zinsanspruch kann bei Wohnraummietverhältnissen auch bei Alt-Verträgen nicht abbedungen werden. 3. Auch handschriftliche Eintragungen können Allgemeine Geschäftsbedingungen darstellen.
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