Seehofer spricht von „Konzertierte Aktion“ für mehr Wohnungsbau
Bundesinnen- und Bauminister Horst Seehofer sprach von einer „Konzertierten Aktion für mehr Wohnungsbau“. Zum Treffen im Kanzleramt eingeladen waren neben mehreren Bundesministern, Vertreter von Ländern, Kommunen, Immobilienbranche, Bauwirtschaft und Deutscher Mieterbund. Das vorgestellte Eckpunktepapier für eine gemeinsame Wohnraumoffensive von Bund, Ländern und Gemeinden enthält Maßnahmen, die bereits im Koalitionsvertrag vereinbart wurden, die teilweise umgesetzt sind sowie diverse Ankündigungen für zukünftiges Handeln. Hier die für den Geschosswohnungsbau wesentlichen Eckpunkte:
Stärkung des sozialen Wohnungsbaus
Wie bereits bekannt wird der Bund für den sozialen Wohnungsbau von 2018 bis 2021 mindestens fünf Milliarden Euro an die zuständigen Bundesländer durchreichen. Neu ist, dass die Länder das Versprechen abgeben, das Geld des Bundes im Zeitraum 2020 bis 2021 tatsächlich für den Neubau oder die Sanierung von Sozialwohnungen einzusetzen. Das war in der Vergangenheit häufig nicht der Fall.
Sonder-AfA für den Mietwohnungsbau
Der Bund will den Mietwohnungsbau durch eine zeitlich befristete Sonderabschreibung fördern. Danach sollen in den ersten vier Jahren nach Fertigstellung einer Mietwohnung fünf Prozent der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten zusätzlich zur regulären linearen Abschreibung des Gebäudes abgeschrieben werden können. Die Regelung soll gelten für Bauanträge, die zwischen dem 1. September 2018 und dem 31. Dezember 2021 gestellt werden. Die Sonder-AfA wurde am 19. September vom Bundeskabinett beschlossen, nun müssen Bundestag und Bundesrat darüber beraten.
Städtebauförderung bleibt auf hohem Niveau
Die Förderung bleibt auf dem Rekordniveau von 790 Millionen Euro. Finanziert werden mit dem Geld beispielsweise die Revitalisierung von Stadt- und Ortkernen und Wohnquartieren sowie die Umnutzung von innerörtlichen Brachflächen. Bund und Länder unterstützen darüber hinaus den Ausbau des Öffentlichen Personennahverkehrs.
Verschärfung der Mietpreisbremse
Die Bundesregierung will den Mieterschutz weiter stärken und „einen fairen Interessenausgleich zwischen Vermietern und Mietern sicherstellen“. Daher soll beim Mietspiegel der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre erweitert werden.
Novelle des Baugesetzbuches
Die Kommunen sollen bei der Aktivierung von Bauland unterstützt werden. Hierzu werde die Bundesregierung Verbesserung im Bauplanungsrecht vorschlagen. Eine Expertenkommission „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“ werde sich noch in diesem Jahr mit Vorschlägen zur Änderung des Bauplanungsrechts beschäftigen.
Verbilligte Abgabe öffentlicher Liegenschaften
Nicht zum ersten Mal verspricht die Bundesregierung, dass die BImA bundeseigene Grundstücke vergünstigt an Kommunen verkaufen wolle. Mit dem Haushaltsgesetz 2018 sei dafür bereits die Rechtsgrundlage geschaffen worden.
Wie reagieren die Branchenverbände?
Die Interessenverbände der Immobilienwirtschaft, die am Wohngipfel teilgenommen haben, sehen Licht und Schatten auf dem Eckpunktepapier der Regierung.
Einhellige Kritik gibt es an der Ausweitung des Betrachtungszeitraums für die ortsübliche Vergleichsmiete. ZIA-Präsident Andreas Mattner kritisiert, dass sich die Bundesregierung wieder einmal auf Verbote und Markteingriffe konzentriere. „So schaffen wir kein verbessertes Umfeld für Investitionen“. Der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW kommentiert an dieser Stelle: „Die Mieten würden so eingefroren, dass am Ende nicht einmal die Inflation ausgeglichen wird.“
Die BID Bundesarbeitsgemeinschaft Immobilienwirtschaft Deutschlands spricht von einem „Meilenstein“ und meint die Tatsache, dass Bund, Länder und Kommunen gemeinsam mit der Bauwirtschaft, Immobilienwirtschaft und dem Mieterbund im Bundeskanzleramt nach Antworten auf die soziale Frage unserer Zeit – die Wohnungsfrage – suchen.
Der BFW Bundesverbandes Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen kritisiert, dass vielen Menschen trotz Einführung des Baukindergelds der Weg ins Eigentum versperrt bliebe, weil über die Reduzierung der Grunderwerbsteuer nicht verhandlt wurde.











