Selbstbestimmtes Leben in den eigenen vier Wänden

"Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen sollten eine gleichberechtigte Teilhabe an allen Bereichen des Lebens haben. Das gilt auch für den Bereich des Wohnens", erklärte Axel Gedaschko, Präsident des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen und Vorsitzender der Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft (BSI) anlässlich einer Anhörung im Ausschuss für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung zum Thema Barrierefreie Mobilität und barrierefreies Wohnen im Deutschen Bundestag.

Foto: pixelio.de/Damaris
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Angesichts der Verdreifachung der Zahl der Hochaltrigen (80 Jahre und älter) bis zum Jahr 2050 auf gut zehn Millionen Menschen und dem Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen haben es sich die GdW-Wohnungsunternehmen zur Aufgabe gemacht, ihren Mietern und Mitgliedern ein "Wohnen für ein langes Leben" anzubieten. So soll es möglich werden, dass ältere Menschen sowie Menschen mit einem besonderen Unterstützungsbedarf möglichst lange ein selbstbestimmtes Leben in ihren vertrauten vier Wänden führen können. Dies entspricht nicht nur dem Wunsch der überwiegenden Mehrheit der Bevölkerung, sondern entlastet die sozialen Sicherungssysteme und Kommunen von den deutlich höheren Kosten einer stationären Versorgung. Die GdW-Unternehmen haben eine Vorreiterrolle übernommen und den Wohnungsbestand bereits vielfach an die speziellen Bedürfnisse vor allem älterer Menschen angepasst. Schon heute sind mehr als 300.000 GdW-Wohnungen barrierearm oder barrierefrei -das entspricht 5 %. Zum Vergleich: Bundesweit sind nur rund 1,5 % – 550.000 Wohnungen – aller Wohnungen bereits in einem solchen Zustand. Zudem können Mieter in GdW-Unternehmen häufig spezielle Dienstleistungen und Pflegeangebote für Ältere abrufen, die zunehmend durch neue technische Assistenzsysteme ergänzt werden.

"Dennoch muss angesichts der demografischen Entwicklungszahlen deutlich mehr geschehen, um noch mehr Wohnungen barrierearm oder -frei zu gestalten", so der Präsident. Der verbindliche barrierefreie Standard beim Wohnungsneubau im Rahmen der derzeitigen Regelungen in den Bauordnungen der Länder sei dafür aber angemessen. Das bedeutet: Beim Neubau von Gebäuden mit je nach Bundesland mehr als zwei, vier bzw. sechs Wohnungen müssen die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar und in diesen Wohnungen die Wohn- und Schlafräume, eine Toilette, ein Bad sowie die Küche oder die Kochnische mit dem Rollstuhl zugänglich sein. Eine barrierefreie Ausstattung aller neuen und bestehenden Wohnungen sei nicht notwendig. Im Gebäudebestand sei sie allein aus baulichen und technischen Gründen nicht realisierbar. Zudem wären die Umbaukosten so hoch, dass sie weder von privater noch von staatlicher Seite getragen werden könnten. "Wir sprechen uns allerdings deutlich dafür aus, Barrieren im Gebäudebestand beispielsweise anlässlich von Modernisierungen zu vermindern", so Gedaschko. Dies sei sinnvoll und technisch umsetzbar. Für die meisten Menschen sei ein sogenannter barrierearmer Standard in der Praxis vollkommen ausreichend.

Gedaschko begrüßte darüber hinaus den in den in den Anträgen von SPD und Bündnis90/DIE GRÜNEN enthaltenen Vorschlag, dass der Bund ab 01.01.2013 wieder in die Finanzierung des KfW-Programms "Altersgerecht Umbauen" einsteigen soll. Zudem hält der GdW eine Ausweitung der Finanzierung wohnumfeldverbessernder Maßnahmen gemäß § 40 Abs. 4 SGB XI für wichtig. Dies würde mobilitätsfördernde Umbauten beim Gebäude- und Wohnungszugang und Barrierereduzierungen innerhalb der Wohnungen (Schwellen, Schalter, Bäder, Küchen) sowie Einbauten zur Erhöhung der Selbstständigkeit im Bereich technischer Assistenzsysteme in der Wohnung betreffen.

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