Sicherheitslücken bei Gemeinschaftskonten
Der Hintergrund: Die Gelder vieler WEGs – nach unserer vorläufigen Erkenntnis hochgerechnet gut ein Drittel - liegen auf sogenannten Treuhandkonten. Diese laufen auf den Namen des Verwalters. Folge: Seine Gläugbiger können das Konto pfänden, im Fall seiner Insolvenz fällt es in die Insolvenzmasse. Die Eigentümer müssen ihre Rechte erst aufwändig geltend machen. Außerdem sind Treuhandkonten schwerer zu kontrollieren.
Mehr Schutz ist heute problemlos möglich, durch „offene Fremdgeldkonten“ auf den Namen der WEG. Trotzdem bieten manche Kreditinstitute sogar bei der Neueröffnung von WEG-Konten noch die Treuhand-Variante an. Doch „für die Eigentümer ist das wie Auto fahren ohne Sicherheitsgurt und Airbag“, sagt Gabriele Heinrich, Geschäftsführerin von wohnen im eigentum.
Das will der Verbraucherschutzverein mit seinem Aufruf zur Kontoprüfung ändern. Denn oft kennen die Eigentümer ihre Risiken gar nicht, weil sie nicht wissen, wie ihre Konten geführt werden. wohnen im eigentum unterstützt sie durch Überprüfung der Kontounterlagen, mit Orientierungshilfen und Muster-Briefen. Einige WEGs haben daraufhin schon die Änderung der Kontoführung gegenüber Kreditinstituten und Wohnungsverwaltern durchgesetzt.











