Sonderförderung für Solarwärme auf Mehrfamilienhäusern
Förderfähig sind Solaranlagen ab 20 bis 40 qm Kollektorfläche auf bestehenden Mehrfamilienhäusern, in denen sich mindestens drei Wohneinheiten befinden. Außerdem muss die Wärme effektiv der Warmwasserbereitung oder Raumheizung zugeführt werden und bestimmte Qualitätskriterien erfüllen. Die Kollektoren müssen beispielsweise das europäische Prüfzeichen „Solar Keymark“ tragen. Anlagen mit weniger als 20 qm, die zur Heizungsunterstützung gebaut werden, erhalten ebenfalls Fördergelder. Für Anlagen mit mehr als 40 qm gewährt die KfW-Förderbank zinsgünstige Kredite. Der Tilgungszuschuss beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.
Der Förderantrag muss vor Vorhabensbeginn an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) bzw. die KfW-Förderbank gestellt werden. Als Vorhabensbeginn gilt der Vertragsabschluss. Planungsleistungen dürfen bereits vor Antragstellung erbracht werden. Häufig übernehmen Solarfachbetriebe bzw. Hausbanken die Antragstellung für den Eigentümer.
„Mit der Öffnung des Förderprogramms können wir jetzt wieder Kontinuität in der Förderung zusichern. Das ist notwendig, damit die Entscheidungen für neue Investitionen sicher getroffen werden können“, erklärt Dr. Karin Freier, Referatsleiterin im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit. „Die Kampagne Solar – so heizt man heute macht es für Vermieter sehr viel einfacher als bisher, Informationen zur Planung und Finanzierung von größeren Solaranlagen für ihre Gebäude zu erhalten.“
Die bundesweite Kampagne informiert Vermieter über die Technik, die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Errichtung einer Solarwärmeanlage und die spezifischen Vorteile von Solarwärme auf Mehrfamilienhäusern.
Weiterführende Links:
www.solarwaerme-info.de