Insolvenz im Mietverhältnis - Handlungsoptionen des Vermieters

Termindaten
Kategorie
Online-Seminar
Datum
17.11.2023
Ort
online (Zoom)
Name Veranstalter
ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH

Wenn die Miete großzügig gemindert wird, oder die Miet-Einnahmen sogar in Gänze wegfallen - das ist böse. Was tun, wenn der/die Mieter:in zahlungsunfähig wird, oder gar insolvent wird? Und, unter welchen Voraussetzungen kann der Vermieter das Mietverhältnis lösen?

Das Seminar der ADI Akademie der Immobilienwirtschaft GmbH beleuchtet insbesondere die Auswirkungen einer Insolvenz des Mieters im laufenden Mietverhältnis. Die wesentlichen Begrifflichkeiten werden kurz beleuchtet, Stadien (z.B. Insolvenzeröffnungsverfahren) und Arten (z.B. Schutzschirmverfahren) eines Insolvenzverfahrens, werden dargestellt, wann und unter welchen Voraussetzungen sich der Vermieter vom Mietverhältnis lösen kann (Sonderkündigungsrecht vs. Kündigungssperre) und wie bisher angelaufene Mietrückstände zu behandeln sind. Dabei werden auch Themenkomplexe beleuchtet, die sich mit einer Insolvenz des Vermieters beschäftigen.

Ferner werden Gestaltungsmöglichkeiten aufgezeigt, durch welche bestmöglich den Risiken im Zusammenhang mit der Insolvenz des Mieters präventiv entgegentreten können.

Zielgruppe: Das Seminar richtet sich an alle Akteure der Immobilienwirtschaft, insbesondere an Vermieter, Bestandhalter, Asset und Property Manager, Rechtsanwälte, Notar und Steuerberater.

Schwerpunkte dieses Seminars (2 Stunden) sind:

  • Umgang mit der Kaution bei Insolvenz des Mieters (Darf sich der Vermieter aus der Kaution befriedigen? Muss der insolvente Mieter diese wieder auffüllen?)
  • Masseunzulänglichkeit (Welche Auswirkungen hat dies auf Zahlungsrückstände?)
  • Guthaben aus Nebenkostenvorauszahlungen (Muss ein eventuelles Guthaben an den Mieter zurückbezahlt werden?)
  • Anfechtung nach InsO (Kann der Insolvenzverwalter bezahlte Mieten zurückverlangen?)
  • Insolvenz eines von mehreren Mietern (Besteht gegenüber allen Mietern ein (einheitliches) Sonderkündigungsrecht?)
  • Verstoß gegen Betriebspflicht (Besteht diese trotz der Insolvenz fort?)
  • Mietausfallschaden (Welche Schadenspositionen können geltend gemacht werden?)

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