Weiterbildung für Verwalter

Mietrechtliche Fragen bei Tod des Mieters

Mitbewohner eines verstorbenen Mieters können vom Vermieter nicht einfach vor die Tür gesetzt werden. Hier hat der Gesetzgeber besondere Schutzregelungen aufgestellt. Die Wichtigste: Der bestehende Mietvertrag läuft zunächst weiter. Kinder oder Partner gleiten in das Mietverhältnis über - sofern sie schon zuvor mit in der Wohnung gelebt haben (BGB, Paragrafen 563, 563a).

Wenn ein Mieter stirbt, gibt es mietrechtliche Aspekte zu beachten. Ein Seminar beleuchtet diese Fragen. FOTO: PIXELIO/R.STURM
Wenn ein Mieter stirbt, gibt es mietrechtliche Aspekte zu beachten. Ein Seminar beleuchtet diese Fragen. FOTO: PIXELIO/R.STURM

Auch Verwandte beispielsweise Großelter, Tante, Onkel, aber auch Freunde und WG-Mitbewohner dürfen in der Regel in der Wohnung bleiben. Der Mitbewohner übernimmt den Mietvertrag mit allen Rechten und Pflichten.

Seminar der Bildungsakademie der Immobilienwirtschaft e.V - BBA:

Ein ganztägiges Seminar der BBA in Berlin widmet sich am 1. Juni den mietrechtlichen Fragen nach dem Tod eines Mieters. Dabei lernen Verwalter und Vermieter die Grundlagen des betreffenden Mietrechts kennen und erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für ihre Praxis.

Das Weiterbildungsseminar richtet sich Mitarbeiter und Geschäftsführer von privaten und kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, Mieter- und Grundstückseigentümerverbände
sowie interessierte Eigentümer und Vermieter. Interessenten sollten Grundkenntnisse in der Verwaltungsarbeit mitbringen.

Auszug aus dem Programm:

  • Sonderkündigungsrechte für Vermieter
  • Das Nachlassgericht
  • Der Staat als Erbe
  • Wohnungsräumung bei unbekannten Erben
  • Forderungsbeitreibung bei unbekannten Erben

Termin: 01. Juni 2017, 9 bis 16:00 Uhr
Veranstalter und Veranstaltungsort: BBA - Akademie der Immobilienwirtschaft e.V., Berlin
Lützowstraße 106
10785 Berlin
Herr Mathias Busch
Telefon: 030 23 08 55-16
mathias.busch@bba-campus.de

Infos und Anmeldung bei der BBA online

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