Das Seminar bietet praxisorientierte Informationen über die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten altersgerechter Wohnformen. Ausgangspunkt sind hierbei die Bundesregelungen des HeimG und Wohn, Betreuungs- und Vertragsgesetzes (WBVG).Jedes Seminar setzt sich nach dem jeweiligen Teilnehmerkreis mit den konkreten Landesregelungen auseinander.
Inhalte des Seminars:
Gesetzliche Anforderungen an den Betrieb altersgerechter Wohnformen
- Schnittstellen zwischen Wohnungswirtschaft und Heimbetreiber:
- BGB - HeimG - Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz
- Überblick: Bundes - Teilhabe - Gesetz (BTHG, 2020)
- Landesregelungen
Überblick über die gesetzlichen Landesregelungen
Alternative Wohnformen im Detail:
Betreutes Wohnen, Ambulant betreute Wohngemeinschaften, Betreute Wohngruppen
- Was ein Wohnungsunternehmen beachten muss, um nicht zum Betreiber eines Pflegeheims zu werden – Abgrenzungskriterien, Rechtsprechung
Altersgerechte Wohnformen – mietrechtliche Anforderungen
- Mietrechtliche Varianten der Vertragsgestaltung bei Wohngruppen: Mietermehrheit - Vertragsmehrheit – Untermiete
- Zielgruppenspezifische Vertragsklauseln bei alternativen Wohnformen im Detail (Befristung auf den Todesfall, Vertretungsregelungen; Schlüsselbesitz- und Zutrittsrecht), Analoge Anwendung heimgesetzlicher Regelungen im Wohnraummietrecht (Kündigungsfristen) Anspruch des Mieters auf Zustimmung zu baulichen Veränderungen, § 554a BGB
- Mieterhöhungsverlangen; Anpassungen an die ortsübliche Vergleichsmiete
Altersgerechte Wohnformen – betreuungsrechtliche Anforderungen
- Abgrenzung zwischen Grund- und Zusatzleistungen Der Vermieter als Leistungserbringer – Abgrenzung zu Fremddienstleistern Erhöhung des Entgelts für Grundleistungen
- Problemkonstellationen in der Praxis: Kopplungsverträge - Grenzen der Vertragsgestaltung Anforderungen der Rechtsprechung an Demenzwohngruppen im Betreuten Wohnen Gewährleistung bei Schlechtleistung von Grundleistungen Isolierte ordentliche und außerordentliche Kündigung der Betreuungsvereinbarung
Referent: RA Mario Viehweger
Kanzlei Hirsch, Thiem & Collegen, Dresden/München,
betreut seit vielen Jahren mittelständische Wohnungsunternehmen in allen mietrechtlichen Fragestellungen. Daneben ist er regelmäßig Referent zu verschiedenen mietrechtlichen Themen für die Unternehmen aus der Wohnungswirtschaft, Verbänden und Kammern tätig.
Zielgruppe: Geschäftsführer(innen) und Mitarbeiter(innen) von privaten und kommunalen Wohnungsunternehmen und Wohnungsverwaltungen, Mieter- und Grundstückseigentümerverbände sowie interessierte Eigentümer und Vermieter.