Home-Office oder Onlinearbeitsplatz auch in Zeiten nach Corona? - Eine gute Chance, Arbeitsplätze attraktiver zu gestalten

Termindaten
Kategorie
Seminar
Datum
23.06.2020
Ort
online
Name Veranstalter
BVI-Expertentalk

Die Corona-Krise stellt Immobilienverwalter vor große Herausforderungen. Mitunter muss das Büromanagmenet neu organisert werden, alle Mitarbeiter arbeiten im Homeoffice, der Kundenservice muss umgestellt werden, die Erreichbarkeit sichergestellt sein. Zahlreiche Weiterbildungen, Branchentreffs, Messen und Konferenzen finden nur noch online statt. Da stößt der eine oder andere Immobilienverwalter schnell an sein Grenzen.

Fachkompetenten Rat für Ihre brennendsten Anliegen erhalten Sie beim "BVI-Expertentalk". Der BVI-Expertentalk ist die unkomplizierte Lösung für jene Problemstellungen, derer man sich schnell annehmen muss.

Der Fachverband der Immobilienverwalter e.V. (BVI) veranstaltet diese Reihe und lädt Sie herzlich dazu ein.

Termin: 23. Juni 2020 11 - 12 Uhr

Referentin, Monika Wackler, Arbeitsrechtlerin, Wacker und Partner, Berlin, beantwortet Ihre Fragen rund um das Thema Home-Office-Arbeitsplatz. Was muss man als Arbeitgeber bedenken? Wie sind die rechtlichen Voraussetzungen? Nach 30 Minuten Impulsvortrag haben Sie genügend Zeit, individuelle Fragen zu stellen, mit Kollegen zu diskutieren und Erfahrungen auszutauschen. Der Verband freut sich auf Sie!

Thema: Home-Office und Onlinearbeitsplatz

TIPP: Podcast/Webinar-Mitschnitt Thema "Mitarbeiterbindung - Homeoffice" der Fachzeitschrift Arbeit und Arbeitsrecht - Hier mehr Infos und Datei zum Herunterladen.

Moderation: Martina Schinke, Landesvorsitzende des BVI-Landesverbands West

Bilden Sie Ihr Team preiswert weiter! Wir berechnen nur pro Rechnereinwahl!

Preis: für BVI-Mitglieder: 89,- Euro netto pro Rechnereinwahl; für Nicht-Mitglieder 109,- Euro netto pro Rechnereinwahl

Anmeldung in der BVI-Geschäftsstelle unter: presse@bvi-verwalter.de

Nach der Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten zum Online-Meeting per E-Mail.

Die Stornierung muss schriftlich erfolgen und ist bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich.

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