Übers Jahr verteilt kommt es immer wieder zu verschiedenen Vorfällen und Fragestellungen. Im Herbst geht es zum Beispiel regelmäßig um die Frage, ob die (WEG-) Verwaltung dafür sorgen muss das Laub vorm Haus zu entfernen. Auch, wer für die Sicherheit von Kinderspielgeräten auf dem Gelände des Wohngebäudes zuständig ist, muss immer wieder geklärt wird. Diese Fragen lenken den Blick auf eine Pflicht des Hauseigentümers/Verwalters: die Verkehrssicherungspflicht! Diese gilt für alle Außenanlagen,Treppenhäuser und auch Keller.
Was ist zu tun, wenn morsche Baumstämme herunterfallen? Gehören Gehwege, Auffahrten, Kellerzugänge zum Aufgaben- und Sicherungsgebiet eines Verwalters? Welche Möglichkeiten gibt es im Mietvertrag bzw. in der Hausordnung, vorbeugende Vereinbarungen zu treffen?
Von diesen Themen handelt das BBA-Seminar. Hier erfahren Sie mehr und können sich anmelden.
Das Seminar richtet sich an Führungskräfte soiwe Hausmeister aus den Abteilungen
- Bestand Vermietung Verwaltung
- Facility Management
Gebühr
380 Euro für BBA-Mitglieder, 475 Euro für Nichtmitglieder